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Digitale sexuelle Gewalt

In sozialen Netzwerken und Chats erleben Kinder und Jugendliche immer wieder digitale sexuelle Gewalt. Dazu gehört „Cybergrooming“, also das gezielte Ansprechen von Minderjährigen (bspw. in Spiele-Chats) mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Eine weitere Form von digitaler sexueller Gewalt kann beim sogenannten Sexting ausgeübt werden, und zwar dann, wenn die Erstellung oder die Versendung von Fotos nicht im beiderseitigen Einvernehmen oder sogar unter Druck stattfindet. Geschieht dies mit der Absicht Betroffene gezielt zu erpressen, wird dies auch „Sextortion“ genannt.     

Digitale sexuelle Gewalt durch die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen auf Fotos oder in Filmen, strafrechtlich Kinderpornografie genannt, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Zahl der erfassten Taten hat sich in den letzten fünf Jahren verdreifacht.

In der Polizeilichen Kriminal­statistik ausgewiese­ner Anstieg von Erwerb, Verbreitung und Besitz von Missbrauchs­dar­stellungen*

Die polizeilich ausermittelten und an die Staatsanwaltschaft übergebenen Fälle von Missbrauchsdarstellungen, sog. Kinderpornografie, sind in Deutschland im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 7 % angestiegen.

* Kinderpornografie nach § 184b StGB

Zunahme der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet

Anzahl gemeldeter Websites mit abgebildetem, verlinktem oder beworbenem Kindesmissbrauch (weltweit)

Davon Fälle mit selbstgeneriertem oder unter Zwang selbstgeneriertem Material (via Smartphone oder Webcam), das online geteilt wird

Formen von Missbrauchs­darstellungen im Internet