Digitale sexuelle Gewalt
In sozialen Netzwerken und Chats erleben Kinder und Jugendliche immer wieder digitale sexuelle Gewalt. Dazu gehört „Cybergrooming“, also das gezielte Ansprechen von Minderjährigen (bspw. in Spiele-Chats) mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Eine weitere Form von digitaler sexueller Gewalt kann beim sogenannten Sexting ausgeübt werden, und zwar dann, wenn die Erstellung oder die Versendung von Fotos nicht im beiderseitigen Einvernehmen oder sogar unter Druck stattfindet. Geschieht dies mit der Absicht Betroffene gezielt zu erpressen, wird dies auch „Sextortion“ genannt.
Digitale sexuelle Gewalt durch die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen auf Fotos oder in Filmen, strafrechtlich Kinderpornografie genannt, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Zahl der erfassten Taten hat sich in den letzten fünf Jahren verdreifacht.
Die polizeilich ausermittelten und an die Staatsanwaltschaft übergebenen Fälle von Missbrauchsdarstellungen, sog. Kinderpornografie, sind in Deutschland im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 7 % angestiegen.
* Kinderpornografie nach § 184b StGB
Bilder zeigen sexuelle Handlungen mit Penetration, sexuelle Handlungen mit Tieren und Sadismus
andere Missbrauchsdarstellungen
30 % der abgebildeten Kinder sind bis zu 10 Jahre alt und davon sind 1 % jünger als 2 Jahre. 97 % der Kinder sind Mädchen, 1 % Jungen und 2 % betreffen Mädchen und Jungen.
bis zu 10 Jahre alt
zwischen 11 und 17 Jahre alt
Mädchen
Jungen
Mädchen und Jungen
bis zu 10 Jahre alt
zwischen 11 und 17 Jahre alt
Mädchen
Jungen
Mädchen und Jungen